
Änderungen vorbehalten, Stand April 2021.
In Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktikerinnen (GebüH).
Das Honorar bringen Sie bitte bar mit oder überweisen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto. Eine Quittung und ggf. eine Rechnung für Ihre Versicherung stelle ich gern aus. Bei Nicht-Wahrnehmung eines Termins ohne Entschuldigung erlaube ich mir 50% des anfallenden Honorars, mindestens jedoch 40,- € in Rechnung zu stellen.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen mein Honorar nicht in voller Höhe, sodass Ihnen trotz Versicherung Kosten entstehen können. Bitte informieren Sie sich ggf. vorab bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung.